Planung und Organisation Erste wichtige Fragen und Recherchen

Monika Buchinger (für Wirtschaftsingenieurwesen)
Georg Schmidt (für Mechatronik)
wenden.
Generell ist die Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes mit einem organisatorischen Aufwand verbunden. Folgende Fragen sollten rechtzeitig engagiert angegangen und beantwortet werden:
- Welches Land kommt für Ihr Auslandssemester infrage? ⇒ Schauen Sie sich in der Datenbank MoveON Erfahrungsberichte älterer Studenten als Inspiration an!
- Beherrschen Sie die Landessprache? Wenn nicht, gibt es vor Ort oder vor dem Auslandssemester Sprachkurse? In welcher Sprache erfolgt der Unterricht an der Gasthochschule? ⇒ Schauen Sie sich das Angebot an Sprachkursen der HE an!
- Welche Kurse bietet die ausgewählte Hochschule an? Welche Kurse müssen belegt werden? Welche können an der HE angerechnet werden?
- Wie finanzieren Sie Ihr Auslandssemester und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? ⇒ Bei diesen Fragen kann Ihnen das International Center kompetent helfen!
- Welche Stipendien oder Fördermittel wie Auslands-BAföG gibt es? ⇒ Prüfen Sie die Möglichkeiten auf den Seiten des International Center!
- Wollen Sie nicht "nur" ein Auslandssemester absolvieren, sondern etwas mehr Zeit im Ausland verbringen und an einem Doppelabschluß-Programm teilnehmen? ⇒ Schauen Sie auf den International Center!
Technische BWL: Regelung für die Anerkennung von Auslandssemestern (TBB SPO 5.1)
Laut SPO TBB muss ein Semester im Ausland verbracht werden. Dieses kann ein theoretisches oder praktisches Studiensemester sein, wobei die Länge des Aufenthalts mindestens 3 Monate (90 Tage) betragen muss. Ein theoretisches Studiensemester muss an einer anerkannten ausländischen Hochschule absolviert werden. Nachweise über das Auslandssemester (Bescheinigung der Immatrikulation, Notenauszüge, bei einem Praktikum Kopie des Arbeitszeugnisses o.Ä.) müssen unter Angabe von Namen und Matrikelnummer der Assistentin des Studiengangkoordinators Frau Christiane Höger-Riedel, zur Prüfung vorgelegt werden. Gegebenenfalls wird eine staatlich geprüfte Übersetzung angefordert.
Die Leistung Auslandssemester sollte in dem darauf folgenden Semester (spätestens im Abschlusssemester) im LSF angemeldet werden, (also nicht in dem Semester, in dem man im Ausland ist). Nach positiver Prüfung der Unterlagen wird das Auslandssemester als „bestanden“ gekennzeichnet.
Unter Umständen kann ein vor Studienbeginn an einer ausländischen Hochschule verbrachtes Studiensemester als Auslandssemester anerkannt werden.
Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner zu den Anerkennungsregeln:
- Anerkennung des Auslandssemesters (praktisches oder theoretisches Semester): Studiengangleiter
- Anerkennung des Praxissemesters (Inland oder Ausland): Praktikantenamtsleiter
- Anerkennung von Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen: Auslandsbeauftragte
Damit Ihr Auslandsaufenthalt gelingt, sollten Sie frühzeitig mit den Planungen und Vorbereitungen beginnen. Viel Spaß dabei! Wir helfen Ihnen gern!
Interesse geweckt? Bewirb dich! für das Wintersemester 2025/2026
Jetzt bewerben!
Studiengang finden