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Technische BWL: Regelung für die Anerkennung von Auslandssemestern (TBB SPO 5.1)

Laut SPO TBB muss ein Semester im Ausland verbracht werden. Dieses kann ein theoretisches oder praktisches Studiensemester sein, wobei die Länge des Aufenthalts mindestens 3 Monate (90 Tage) betragen muss. Ein theoretisches Studiensemester muss an einer anerkannten ausländischen Hochschule absolviert werden. Nachweise über das Auslandssemester (Bescheinigung der Immatrikulation, Notenauszüge, bei einem Praktikum Kopie des Arbeitszeugnisses o.Ä.) müssen unter Angabe von Namen und Matrikelnummer der Assistentin des Studiengangkoordinators Frau Christiane Höger-Riedel, zur Prüfung vorgelegt werden. Gegebenenfalls wird eine staatlich geprüfte Übersetzung angefordert.


Die Leistung Auslandssemester sollte in dem darauf folgenden Semester (spätestens im Abschlusssemester) im LSF angemeldet werden, (also nicht in dem Semester, in dem man im Ausland ist). Nach positiver Prüfung der Unterlagen wird das Auslandssemester als „bestanden“ gekennzeichnet.
Unter Umständen kann ein vor Studienbeginn an einer ausländischen Hochschule verbrachtes Studiensemester als Auslandssemester anerkannt werden.

Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner zu den Anerkennungsregeln:

 

Damit Ihr Auslandsaufenthalt gelingt, sollten Sie frühzeitig mit den Planungen und Vorbereitungen beginnen. Viel Spaß dabei! Wir helfen Ihnen gern!

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